Die Patenschaften
Es würde reichen, wenn die Reichen ihre Arme den Armen reichen.
(Andreas Wetzel)
Unsere Projekte in Indien, Namibia, Bangladesch und Nepal werden generell von den Salesianer Patres von Don Bosco geleitet und verwaltet. Unsere Patenkinder werden auch von ihnen betreut.
Rachitiskinder
Seit einigen Jahren unterstützen wir ein Projekt in Shillong, Meghalaya. Dort leiden Kinder an Rachitis, einer Krankheit, die durch Mangel an Vitaminen, vor allem Vitamin D und unzureichender bzw. falscher Ernährung hervorgerufen wird. In Shillong (im Nordosten Indiens) betreuen wir zurzeit tausende von Kindern. Viele der Kinder wohnen zum Teil bis 400 und 500 Kilometer entfernt. Diese Kinder bekommen von uns die erforderlichen Medizinen und Vitamine in Form von Tabletten, in flüssiger Form und durch hochdosierte Injektionen. Dies in einer vierwöchigen Periode; wir nennen es "Ärztecamp". Die Kinder werden von den Eltern gebracht, ein Ärzte- und Helferteam führt die Kartei, die Kinder werden untersucht und alles genau registriert. Dies natürlich nicht allein in Shillong, sondern auch in der weiteren Umgebung. Einige tausend Kinder könnten nicht an einem Ort betreut werden, daher werden diese Ärztecamps an verschiedenen Orten abgehalten.
Dies ist eine immense Aufgabe, die im "Nebenberuf" von Pater Jose Chunkapura, dem Direktor des Sacret Hearth College, ausgeführt wird, das heißtneben seiner vielfältigen Arbeit am Priesterseminar. Dabei wird er von einem Helferteam unterstützt, das ehrenamtlich arbeitet. Auch die Ärzte arbeiten ohne Entgelt, was sehr bewundernswert ist.
Mit einem Beitrag von 120,00 Euro im Jahr unterstützen Sie diese engagierten Menschen im Kampf gegen diese Krankheit. Vom Verantwortlichen vor Ort erhalten Sie jährlich Informationen über den Verlauf der Heilung der Kinder, sowie einen Arbeitsbericht.
Schulpatenschaft
Mit der Übernahme dieser Patenschaft ermöglichen Sie Kindern mittelloser Eltern den Besuch der Schule (was ansonsten nicht möglich wäre), die Zahlung der Schulkosten (Schulgebühren, Lernmaterial, Schulkleidung usw.); dazu bekommen die Kinder vitaminreiche Nahrung. Im Notfall wird den Kindern auch medizinisch geholfen. Dies alles für einen Betrag von 120,00 Euro im Jahr. Diese Unterstützung kommt all jenen Kindern zugute, welche es am allernotwendigsten brauchen. Sie erhalten jährlich einen Bericht des Verantwortlichen vor Ort, aus dem hervorgeht, wie Ihr Beitrag eingesetzt wird.
Patenschaft für ein Kind
Mit der Übernahme dieser Art von Patenschaft ermöglichen Sie einem bestimmten Kind den Schulbesuch. Sie übernehmen die Schulkosten (Schulgebühren, Lernmaterial usw.) sowie die Schulkleidung für das Kind. Des Weiteren schauen unsere Verantwortlichen auch auf ausreichende Ernährung. Im Notfall wird dem Kind auch medizinisch geholfen. Dies alles für einen Betrag von 120,00 Euro pro Jahr. Sie erhalten ein Foto und die vorhandenen Daten des Kindes sowie eine kurze Schilderung der familiären Situation.
Die Patenschaft endet im Normalfall mit dem Schulabschluss des Kindes. Sie werden umgehend davon informiert. Allerdings kann es passieren, dass das Kind mit den Eltern den Ort verlässt und in eine entfernte Gegend zieht, sodass der Kontakt nicht aufrechterhalten werden kann. Auch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass das Kind nicht mehr zur Schule gehen will und diese von sich aus abbricht. In solchen Fällen wird die Patenschaft für dieses Kind beendet und Sie werden umgehend benachrichtigt. Man wird Sie bitten, an Stelle der nun beendeten, eine Patenschaft für ein anderes Kind zu übernehmen.
Wir bitten Sie die Einzahlung für eine Kinderpatenschaft erst dann zu tätigen, nachdem Sie die Daten samt Foto Ihres Patenkindes erhalten haben. Es ist nämlich sehr wichtig, dass als Einzahlungsgrund immer der Name des Patenkindes aufscheint!
Patenschaft für ein Krankenhaus
Damit geben Sie uns die Möglichkeit, dass Kranke in dem von uns unterstützten Krankenhaus umsonst behandelt werden können, d. h. stationäre Verpflegung, Medizin und ärztliche Versorgung erhalten. Der Betrag für ein Krankenbett beträgt 120,00 Euro pro Jahr.
Spendenquittung
Sie erhalten von uns eine Spendenquittung, welche im Sinne des Art. 15, Absatz 1, Buchstabe i-bis, bzw. Art. 100, Absatz 2, Buchstabe h) des DPR vom 22. Dezember 1986, Nr. 917 von der Einkommenssteuer absetzbar, oder gemäß Art. 14 Gesetzesdekret vom 14. März 2005, Nr. 35 vom Gesamteinkommen abzugsfähig ist.